Werkstudent Berlin!
Als Werkstudent in Berlin arbeiten? Das ist keine große Sache, denn in Berlin werden Werkstudenten gesucht! Berlin ist eine beliebte Stadt - und das nicht nur bei Werkstudenten, Berlin wird immer stärker frequentiert, insbesondere von Studenten der umliegenden Hochschulen auf der Suche nach einer Tätigkeit als Werkstudent oder als Aushilfe.
Als Werkstudent werden allgemein Studenten bezeichnet, die neben dem Studium einer Erwerbstätigkeit, bzw. Arbeit nachgehen, um sich ihren Lebensunterhalt zu verdienen, aber vorallem auch um Praxiserfahrung zu sammeln.
In der heutigen Zeit gelten Studenten als Werkstudenten, die als ordentlich Studierende einer Universität oder Fachhochschule immatrikuliert sind und die neben dem Studium einer Beschäftigung mit maximal 20 Stunden pro Woche, als geringfügigen Beschäftigung oder auf selbständiger Basis, nachgehen. In früheren Zeiten wurden Werkstudenten vorzugsweise in "Werksbetrieben" eingesetzt. Eine rechtlich verbindliche Definition für den Begriff "Werkstudent" gibt es nicht.
In vielen Branchen in Berlin werden (Werk-)Studenten gesucht. Werkstudenten-Jobs werden in der Regel im produzierenden Gewerbe angeboten, aber auch immer mehr im Dienstleistungssektor (Banken, Versicherungen, Büro/Organisation, Gastronomie, etc.).
Das lässt sich auch aus den (vergleichweise) aktuellen Arbeitsmarktzahlen (Münchner) ableiten:
Erwerbstätige in Berlin Stand 2015
Insgesamt: 1.85 Millionen Erwerbstätige
davon im Dienstleistungsbereich: 1.62 Millionen
Produzierendes Gewerbe: 219.000 Frauenanteil: 48,1%
Einpendler/innen: 59,8%
Produzierendes Gewerbe 12,9%
Die Chance als Student in Berlin in einer der oben genannten Jobarten im Rahmen eines Werkstudenten-Jobs beschäftigt zu werden, ist, aufgrund der expandierenden Arbeitsmarktsituation, sehr groß.
Der Begriff "Werkstudenten" ist als solcher nicht verbindlich definiert. Er kennzeichnet i.d.R. jedoch Jobs, die sich dadurch auszeichnen, dass sie nicht als Hauptbeschäftigung ausgeübt werden.
Die nachfolgend genannten Beschäftigungsarten sind hingegen rechtlich definiert:
- 450-Euro-Job / Geringfügige Beschäftigung / Minijob
- Kurzfristige Beschäftigung
- Studentenjob
Alle Angaben ohne Gewähr
Bewerbung
Bewerbungstipps für Aushilfen
Arbeitsvertrag & Unterlagen
Jobfallen im Aushilfsjob
Beschäftigungsarten
Studentenjobs - Jobs für Studenten
Praktikum im Studium
Arbeiten auf Lohnsteuerkarte
Geringfügige Beschäftigung, 450-Euro-Jobs und Minijobs
Kurzfristige Beschäftigung
Arbeiten auf Rechnung
Vergütung & Ansprüche
Ansprüche a. d. Arbeitsverhältnis
Vergütung
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Feiertagsvergütung
Überstunden bei Aushilfen / Studenten
Urlaubsanspruch Aushilfen & Studenten
Kündigungsschutz bei Aushilfen
Geld & Steuer
Kindergeld im Studium
Lohnsteuer bei Studenten
Werbungskosten & Sonderausgaben
Sonstiges
Rechnung oder Lohn einfordern
BAföG - Geld für Studenten
Krankenversicherung bei Studenten
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