Als Werkstudent in München arbeiten
In München werden viele Werkstudenten gesucht! Denn München ist eine beliebte Stadt - und das nicht nur bei Werkstudenten, Die bayerische Hauptstadt wird immer stärker frequentiert, insbesondere von Studenten der umliegenden Hochschulen auf der Suche nach einer Tätigkeit als Werkstudent.
Als Werkstudent werden allgemein Studenten bezeichnet, die neben dem Studium einer Erwerbstätigkeit /Arbeit) nachgehen, um sich ihren Lebensunterhalt zu verdienen, aber vorallem auch um Praxiserfahrung zu sammeln.
In der heutigen Zeit gelten Studenten als Werkstudenten, die als ordentlich Studierende einer Universität oder Fachhochschule immatrikuliert sind und die neben dem Studium einer Beschäftigung mit maximal 20 Stunden pro Woche, als geringfügigen Beschäftigung oder auf selbständiger Basis, nachgehen. In früheren Zeiten wurden Werkstudenten vorzugsweise in "Werksbetrieben" eingesetzt. Eine rechtlich verbindliche Definition für den Begriff "Werkstudent" gibt es nicht.
In vielen münchner Branchen werden (Werk-)Studenten gesucht. Werkstudentenjobs werden in der Regel im produzierenden Gewerbe angeboten, aber auch immer mehr im Dienstleistungssektor (Banken, Versicherungen, Büro/Organisation, Gastronomie, etc.).
Das lässt sich auch aus den (vergleichweise) aktuellen Münchner Arbeitsmarktzahlen ableiten:
Erwerbstätige in München im Dienstleistungssektor
Stand 11.2016
Gesamt 2010 | 2015 | Anstieg in %
Gesundheits- und Sozialwesen 74 862 | 90 060 | 20,3%
unternehmensnahe Dienstleistungen 155 430 | 193 496 | 24,5%
Verwaltung und Führung von Unternehmen 33 280 | 40 289 | 21,1%
Architektur- und Ingenieurbüros 16 769 | 25 829 | 54,0%
Rechts-, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung 21 115 | 25 250 | 19,6%
Dienstleistungen der Informationstechnologie 25 413 | 37 951 | 49,3%
Gesamtbeschäftigung 694 459 | 797 102 | 14,8%
Die Chance als Student in München in einer der oben genannten Jobarten im Rahmen eines Werkstudentenjobs beschäftigt zu werden, ist, aufgrund der expandierenden Arbeitsmarktsituation, sehr groß.
Der Begriff "Werkstudenten" ist als solcher nicht verbindlich definiert. Er kennzeichnet i.d.R. jedoch Jobs, die sich dadurch auszeichnen, dass sie nicht als Hauptbeschäftigung ausgeübt werden.
Die nachfolgend genannten Beschäftigungsarten sind hingegen rechtlich definiert:
- 450-Euro-Job / Geringfügige Beschäftigung / Minijob
- Kurzfristige Beschäftigung
- Studentenjob
Alle Angaben ohne Gewähr
Bewerbung
Bewerbungstipps für Aushilfen
Arbeitsvertrag & Unterlagen
Jobfallen im Aushilfsjob
Beschäftigungsarten
Studentenjobs - Jobs für Studenten
Praktikum im Studium
Arbeiten auf Lohnsteuerkarte
Geringfügige Beschäftigung, 450-Euro-Jobs und Minijobs
Kurzfristige Beschäftigung
Arbeiten auf Rechnung
Vergütung & Ansprüche
Ansprüche a. d. Arbeitsverhältnis
Vergütung
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Feiertagsvergütung
Überstunden bei Aushilfen / Studenten
Urlaubsanspruch Aushilfen & Studenten
Kündigungsschutz bei Aushilfen
Geld & Steuer
Kindergeld im Studium
Lohnsteuer bei Studenten
Werbungskosten & Sonderausgaben
Sonstiges
Rechnung oder Lohn einfordern
BAföG - Geld für Studenten
Krankenversicherung bei Studenten
Unterhalt für Studenten
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